Wenn ein Foto von Ihnen bei unserem Wettbewerb gewinnt, wird es nicht in der Versenkung verschwinden. Es wird „Brander Berühmtheit“ erlangen.

Das ist an sich eine tolle Sache, aber genau deshalb müssen Sie bei Ihren Fotos, die Sie einreichen, einiges beachten.
Wir sagen Ihnen, was wichtig ist:

Das sollten Sie bei Fotos von Gebäuden wissen

Sie können grundsätzlich Fotos von Gebäuden einreichen. Aufgrund der so genannten „Paronamafreiheit“ ist das Aufnehmen und auch Verbreiten dieser Bilder prinzipiell zulässig. Sie müssen allerdings ein paar Punkte beachten:

  1. Erlaubt sind bei Gebäuden nur Aufnahmen von außen, also der Fassade.fo
  2. Bilder aus dem Innern eines Gebäudes dürfen grundsätzlich nur mit (schriftlicher) Einwilligung des Eigentümers gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn Sie bspw. durch ein Fenster von außen nach innen fotografieren.
  3. Sie dürfen nur Fotos von Gebäuden machen, die von einem öffentlich zugänglichen Platz zu sehen sind.

Es gilt grundsätzlich: am öffentlichen Platz gibt es kein Recht am Bild des Eigentums oder Besitzes.

Darauf sollten Sie bei Fotos von Kunstwerken achten

Wenn Sie Fotos von Kunstwerken einreichen, wie etwa dem Brander Stier, dürfen diese nur dann fotografiert und von uns verwertet werden, wenn es sich um dauerhaft an öffentlichen Plätzen und Straßen befindliche Kunstwerke handelt.

Das gilt für Markenprodukte und Logos

Bitte achten Sie darauf, dass wenn Markenprodukte, Logos oder Namensschilder auf Ihrem Foto zu sehen sind, diese nicht als Motiv im Vordergrund stehen dürfen.
Wenn bei einem Panoramafoto eine Flasche Cola auf einem Tisch steht, ist das rechtlich nicht zu beanstanden. Steht die Flasche allerdings im Vordergrund des Fotos, ist das nicht zulässig und kann zu Ärger führen. Das Gleiche gilt für Logos oder Ladenschilder.
Achten Sie daher bei Straßenszenen bitte darauf, dass Sie nicht einzelne Geschäfte in den Vordergrund stellen oder das Nummernschild eines Autos gut erkennbar ist.

Worauf Sie bei Fotos von anderen Menschen achten müssen

Grundsätzlich hat jede/r von uns ein Recht am eigenen Bild. Das heißt, es ist nicht erlaubt, Personen ohne ihre Einwilligung zu fotografieren und deren Foto dann zu verwerten. Dafür benötigen Sie die Einwilligung des Betroffenen.

Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen keine Einwilligung erforderlich ist. Aber beachten Sie bitte, dass hier die Grenzen fließend sind. Fotos mit Personen sind bei unserem Fotowettbewerb zulässig, wenn

  1. Personen als Beiwerk auf der Aufnahme erscheinen, etwa wenn Sie eine Landschaft fotografieren und eine Person in der Ferne auf einem Weg zu sehen ist.
  2. Bilder von Versammlungen, Umzügen oder anderen Großereignissen können auch gemacht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass keine Personen gezielt im Vordergrund dargestellt werden.

Es ist übrigens ein Irrtum, wenn Sie glauben, eine Einwilligung für das Foto einer Person sei nur erforderlich, wenn das Gesicht zu erkennen ist. Das ist falsch!
Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung kann schon vorliegen, wenn die fotografierte Person meint, dass sie aufgrund individueller Merkmale bspw. von Bekannten erkannt werden kann.

Hinweis: Fotos von Kindern unter 18 Jahren werden von uns grundsätzlich aussortiert, auch wenn sie die o. g. Bedingungen erfüllen sollten.

Diese Aufzählung stellt Bedingungen dar, die wir bei unserem Fotowettbewerb beachten müssen. Es handelt sich hierbei um keine rechtliche Aufklärung zum Urheberrecht oder ähnlichen rechtlichen Bestimmungen.

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