Nutzen Sie das neue Jahr dazu, Ihr Archiv zu entlasten und gehen Sie Ihre Geschäftsunterlagen durch.
Prüfen Sie, was Sie in diesem Jahr entsorgen können. Dabei sind die folgenden Fristen zu beachten:
10 Jahre Aufbewahrungsfrist
Schreddern Sie alle Unterlagen, wie etwa Verträge, Reisekostenabrechnungen und Steuerbescheide aus dem Jahr 2010.
Sechs Jahre Aufbewahrungsfrist
Darüber hinaus können Sie bspw. Ihre Geschäftskorrespondenz aus dem Jahr 2014 entsorgen.
Zwei Jahre Aufbewahrung
Und Unterlagen aus dem Jahr 2018, die Sie aufgrund des Mindestlohns und der Bekämpfung von Schwarzarbeit archiviert haben, wie etwa Arbeitszeiten von geringfügig Beschäftigten, können Sie auch entsorgen.
Was Sie beachten sollten
Bitte denken Sie daran, dass Sie die zu entsorgenden Unterlagen entweder selbst schreddern oder durch einen Dienstleister schreddern lassen. So stellen Sie sicher, dass Außenstehende nicht an Informationen kommen, die Sie nicht weitergeben wollen.
Tipp: Damit sie einen Überblick über die zu entsorgenden Unterlagen haben, haben wir Ihnen eine Liste erstellt, die Sie auf unserer Seite herunterladen und ausdrucken können. Bitte klicken Sie hier: Liste Aufbewahrungsfristen
Hinweis: Wir übernehmen für die obigen Angaben keine Gewähr, es handelt sich nicht um Rechtsberatung, sondern um einen rein informativen Text.
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