Aufgrund einer Anordnung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes NRW muss der Einzelhandel in NRW ab sofort schließen.

Es gibt einige, wenige Ausnahmen, die dem beigefügten Erlass des Ministeriums entnommen werden können.

Wir wünschen allen, dass Sie gut durch diese schwierige Zeit kommen. Bleiben Sie gesund!

Hinweis: Den Erlass zu den Maßnahmen wegen der Corona-Pandemie können Sie unter dem folgenden Link herunterladen: Erlass des Staatssekretärs NRW zur Corona Pandemie

2 Responses

  1. Hallo, laut dem Erlass vom 17.03.2020, Punkt 8 in Eurem Link, ist der Einzelhandel nicht zwingend dazu aufgefordert die Geschäfte zu schließen. Es sind allerdings Maßnahmen zur Hygiene einzuhalten. Bitte stellt das doch richtig, da offene Geschäfte derzeit auf Facebook einen Shitstorm erleben. Damit wird es für die nicht einfacher.
    Gruß Herbert Doemens

    • Sehr geehrter Herr Doemens,
      entscheidend für die Schließung der betroffenen Einzelhandelsunternehmen ist leider Punkt 5.
      Ich zitiere: „Nicht zu schließen ist der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind ab dem 18.03.2020 zu schließen.
      Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.“
      Punkt 8, unter dem die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene benannt werden, gilt damit also für alle die Verkaufsstellen, die nach Punkt 5 aufhaben dürfen.
      Ich gebe zu, es ist wohl ein bißchen irreführend formuliert. Was vermutlich damit zu tun hat, dass die Einschränkungen darüber, welche Geschäfte nicht öffnen dürfen, vom Ministerium „nachgereicht“,also später unter Punkt 5 korrigierend eingestellt worden sind. Nach der ersten veröffentlichten Fassung hätte in NRW der komplette Einzelhandel öffnen dürfen, was kurz darauf durch die Korrektur zurückgenommen worden ist. Da hatte sich wohl jemand beim Verfassen der Verordnung verhau´n.
      Freundliche Grüße, Franzis Hensch

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